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Autor: p578649

Die Leiter der internen Kontrollfunktionen sollten auf einer angemessenen Hierarchiestufe angesiedelt sein, die dem Leiter der Kontrollfunktion angemessene Befugnisse und ausreichendes Gewicht verleiht, die für die Erfüllung seiner Zuständigkeiten notwendig sind. Ungeachtet der Gesamtverantwortung des Leitungsorgans sollten die Leiter der...

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Die internen Kontrollfunktionen sollten eine Risikomanagementfunktion (siehe Abschnitt 20), eine Compliance-Funktion (siehe Abschnitt 21) und eine interne Revision (siehe Abschnitt 22) umfassen. Die Risikomanagement- und die Compliance-Funktion sollten Gegenstand vonPrüfungen durch die interne Revision sein. Die operativen Aufgaben der internen...

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Ein Institut sollte über gut dokumentierte Richtlinien zur Genehmigung neuer Produkte (Neu-Produkt-Prozess – NPP) verfügen, die vom Leitungsorgan genehmigt werden und sich mit der Entwicklung neuer Märkte, Produkte und Dienstleistungen sowie mit wesentlichen Änderungen der bestehenden Märkte, Produkte und Dienstleistungen und mit der Durchführung...

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Als Teil des gesamten internen Kontrollsystems sollten die Institute über ein ganzheitliches institutsweites Rahmenwerk für das Risikomanagement verfügen, der sich auf alle Geschäftsbereiche und internen Einheiten, einschließlich der internen Kontrollfunktionen erstreckt, wobei dem wirtschaftlichen Gehalt aller Risikopositionen voll und ganz...

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Das Leitungsorgan sollte für die Festlegung und Überwachung der Angemessenheit und Wirksamkeit der internen Kontrollrichtlinien, der entsprechenden Verfahren und Mechanismen sowie für die Überwachung aller Geschäftsfbereiche und interner Einheiten, einschließlich der internen Kontrollfunktionen (wie das Risikomanagement, die Compliance-Funktion...

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