Das Leitungsorgan sollte hohe ethische und berufliche Standards entwickeln, annehmen, einhalten und fördern, wobei es die spezifischen Anforderungen und Merkmale des Instituts zu berücksichtigen gilt, und sollte für die Umsetzung solcher Standards Sorge tragen (durch einen Verhaltenskodex oder ein vergleichbares Instrument). Überdies sollte es die Einhaltung dieser Standards durch die Mitarbeiter überwachen. Soweit anwendbar kann das Leitungsorgan gruppenweite Standards des Instituts oder gemeinsame Standards, die von Verbänden oder sonstigen einschlägigen Organisationen herausgegeben wurden, annehmen und umsetzen.
Die umgesetzten Standards sollten auf eine Reduzierung der Risiken abzielen, denen das Institut ausgesetzt ist, insbesondere operationelle Risiken und Reputationsrisiken, die erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Rentabilität und Nachhaltigkeit des Instituts aufgrund von Geldstrafen, Verfahrenskosten, von zuständigen Behörden auferlegten Beschränkungen, sonstigen finanziellen und strafrechtlichen Sanktionen und des Verlusts des Markenwerts und des Vertrauens der Verbraucher aufweisen können.
Das Leitungsorgan sollte klare und dokumentierte Richtlinien zu der Frage erlassen, wie diese Standards zu erfüllen sind. Diese Richtlinien sollten
die Leser daran erinnern, dass alle Tätigkeiten des Instituts unter Einhaltung des anwendbaren Rechts und in Einklang mit den Unternehmenswerten des Instituts durchgeführt werden sollten;
das Risikobewusstsein durch eine starke Risikokultur in Einklang mit Abschnitt 9 der Leitlinien fördern, wobei die Erwartung des Leitungsorgans vermittelt wird, dass die Tätigkeiten nicht über den definierten Risikoappetit und die vom Institut festgelegten Grenzen sowie die jeweiligen Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter hinausgehen;
Grundsätze festlegen und Beispiele für akzeptables und nicht akzeptables Verhalten liefern, insbesondere in Verbindung mit finanzieller Fehlberichterstattungund Fehlverhalten, Wirtschafts- und Finanzkriminalität (einschließlich Betrug, Geldwäsche und Kartellbildung, Verstoß gegen Finanzsanktionen, Bestechung und Korruption, Marktmanipulation, missbräuchliche Verkäufe und andere Verstöße gegen Verbraucherschutzrechte);
klären, dass zusätzlich zur Erfüllung der gesetzlichen und aufsichtlichen Anforderungen und internen Richtlinien von den Mitarbeitern erwartet wird, dass sie sich aufrichtig und integer verhalten und ihre Aufgaben mit der gebotenen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit ausüben; und
sicherstellen, dass den Mitarbeitern die potenziellen internen und externen disziplinarischen Maßnahmen, rechtlichen Schritte und Sanktionen bekannt sind, die auf Fehlverhalten und nicht akzeptables Verhalten folgen können.
Die Institute sollten die Einhaltung solcher Standards überwachen und für eine Sensibilisierung der Mitarbeiter, z. B. durch Fortbildungsangebote, Sorge tragen. Die Institute sollten die Funktionen, die für die Überwachung der Einhaltung und die Bewertung von Verstößen gegen den Verhaltenskodex oder ein vergleichbares Instrument zuständig ist , sowie ein Verfahren für den Umgang im Falle einer Nichterfüllung festlegen. Die Ergebnisse sollten dem Leitungsorgan regelmäßig berichtet werden.
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